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Urteil des Verfassungsgerichts liegt jetzt (26. Mai2009) vor.

Löhrmann: Gestaltungsspielraum für Stichwahl nutzen!
Zum Verfassungsgerichtsurteil zur Stichwahl erklärt Sylvia Löhrmann MdL, Fraktionsvorsitzende:
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Das Verfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26. Mai 2009 dem Landesgesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum beim Kommunalwahlrecht eingeräumt. Das respektieren wir selbstverständlich.

Es kann aber sein, dass nun in NRW etliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ins Amt kommen, die die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen gegen sich haben.

Das Verfassungsgericht verpflichtet aber den Gesetzgeber in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich dazu, die demokratische Legitimation der Gewählten im Auge zu behalten.

Die Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in NRW hat für die Menschen in den Kommunen eine hohe Bedeutung. Deswegen kämpfen wir nun politisch weiter für die Wiedereinführung der Stichwahl, die fast ausnahmslos in allen Bundesländern gute Praxis ist. Wenn wir nach der Landtagswahl die schwarz-gelbe Regierung ablösen, wollen wir die Stichwahl für die Bürgerinnen und Bürger wieder einführen."


Netzkampagne "42 Millionen Euro können mehr"
(Eine Information des GRÜNEN Landesverbands NRW vom 27.02.2009)

Liebe Freundinnen und Freunde,

die Wahltricksereien von CDU und FDP nehmen kein Ende, deshalb wollen wir eine Netzkampagne starten und signalisieren: Nein, NRW braucht keinen zusätzlichen Wahltermin. Denn für eine hohe Legitimation bedarf es einer hohen Wahlbeteiligung und diese gibt es nur bei einer Zusammenlegung von Kommunal- und Bundestagswahl am 27. September. Der zusätzliche Termin am 30. August beschert den Kommunen Mehrkosten von geschätzten 42 Mio. Euro. Das ist eine sinnlose Verschwendung von Steuergeldern – und das angesichts der sich abzeichnenden Auswirkungen der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise. Deshalb wollen wir zeigen, wie 42 Mio. Euro besser und sinnvoller angelegt werden könnten – für die Menschen in NRW.

Die NRW-Landesregierung hat am 18. Februar zu Recht eine herbe Niederlage erfahren, als das Landesverfassungsgericht die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl für verfassungswidrig erklärt hat. Doch statt den einzig folgerichtigen Schritt zu tun und die Kommunalwahl nun mit der Bundestagswahl am 27. September zusammenlegen, wurde ein zusätzlicher Wahltermin am 30.8. ausgerufen. Damit haben CDU und FDP sich selbst entlarvt: Es ging ihnen nie um Kostenersparnis oder eine höhere Wahlbeteiligung, sondern lediglich um den eigenen Vorteil, den sich vor allem die FDP von einer geringeren Wahlbeteiligung erhofft. Das lässt sich die Landesregierung mit geschätzten 42 Mio. Euro allerdings ordentlich was kosten.

Bitte unterstützt unsere Netz-Kampagne und tragt dazu bei, diese Machenschaften zu entlarven! Tragt dazu einfach unter http://42millionen.de/ ein, wie ihr die 42 Millionen sinnvoller eingesetzt hättet. Verbreitet den Link bitte über eure Verteiler breit weiter! Was hätte sich zum Beispiel vor Ort oder auf Landesebene mit dem Geld machen lassen, welche Projekte hätten diese Unterstützung dringend gebraucht? Wir freuen uns auf eure Beiträge und Ideen!

Mit Grünen Grüßen
Sabine Brauer
Politische Landesgeschäftsführerin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW


Festlegung des Kommunalwahltermins
(Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion vom 18.02.2009)


Löhrmann: Schamlose Trickserei geht weiter

Zu der Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30.08.2009 erklärt Sylvia Löhrmann MdL, Fraktionsvorsitzende und Klageführerin für die Grüne Landtagsfraktion:

"Die schamlose Trickserei geht nahtlos weiter. Dabei haben CDU und FDP bei der gescheiterten Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl noch völlig anders argumentiert. Die Wahltermine sollten angeblich reduziert, die Wahlbeteiligung erhöht und die Wahlkosten gesenkt werden. Alle drei Kriterien werden durch den Wahltermin am 30. August 2009 nicht erfüllt. Damit straft die jetzige Entscheidung ihre damalige Argumentation Lügen.

Nach einem Vermerk über das Gespräch der Generalsekretäre Wüst und Lindner im Innenministerium macht auch dies deutlich: Das ganze Manöver war von Anfang an eine parteipolitische Manipulation. CDU und FDP geht es um eine möglichst geringe Wahlbeteiligung - koste es, was es wolle."


SPD und GRÜNE mit Klage vor Verfassungsgericht erfolgreich
(Pressemitteilung der GRÜNEN Landtagsfraktion vom 18.02.2009)

Löhrmann: Sehr guter Tag für die Demokratie

Sylvia Löhrmann MdL, Fraktionsvorsitzende und Klageführerin für die Grüne Landtagsfraktion begrüßt das heutige Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofes in Münster gegen die Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Europawahl und erklärt dazu:

"Das ist ein sehr guter Tag für die Demokratie und die politische Kultur in unserem Lande. Das Verfassungsgericht hat dem offenkundigen Versuch von CDU und FDP, den Kommunalwahltermin aus parteitaktischem Kalkül vorzuziehen und politisch zu manipulieren, eine eindeutige Absage erteilt. Der Wählerwille ist kein Spielball parteipolitischer Willkür.

Innenminister Wolf ist damit zum vierten Mal mit einem von ihm verantworteten Gesetz vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Er hat seinem Amt wiederholt schweren Schaden zugefügt und ist als Hüter der Verfassung nicht länger tragbar. Die Gesamtverantwortung für diese Vorgänge trägt Ministerpräsident Rüttgers. Er ist aufgefordert, weitere parteipolitische Tricksereien zu unterbinden.

Wir fordern CDU und FDP auf das Naheliegende zu tun: die Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl zusammenzulegen. Das sichert eine hohe Wahlbeteiligung, und die Kommunen können Kosten sparen. Die Menschen in NRW wissen sehr genau, ob sie den Deutschen Bundestag oder ihren Stadtrat wählen. Und sie wissen auch, mit welcher Stimme es um die Bundeskanzlerin oder ihren Bürgermeister geht."


Urteil zum Kommunalwahltermin 2009 NRW

Kommunalinfo mit näheren Informationen zum Urteil der Verfassungsgerichtshofes Münster.
pdf, 58 KB. Klicken Sie hier.